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   BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03   

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https://dejure.org/2003,13448
BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03 (https://dejure.org/2003,13448)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 BvR 584/03 (https://dejure.org/2003,13448)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 BvR 584/03 (https://dejure.org/2003,13448)
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  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
    Der Einwand des Beschwerdeführers, der Bundesgerichtshof habe gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, gegen Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG verstoßen, weil er gemäß § 349 Abs. 2 StPO ohne mündliche Verhandlung über die Revision entschieden und den Verwerfungsbeschluss nicht näher begründet habe, verkennt, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung von Verfassungs wegen nicht geboten ist (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
    Der Einwand des Beschwerdeführers, der Bundesgerichtshof habe gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, gegen Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG verstoßen, weil er gemäß § 349 Abs. 2 StPO ohne mündliche Verhandlung über die Revision entschieden und den Verwerfungsbeschluss nicht näher begründet habe, verkennt, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung von Verfassungs wegen nicht geboten ist (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 1982 (2 BvR 1506/81, NJW 1982, S. 925) entschieden, dass die dem Rechtsmittelgericht in § 349 Abs. 2 StPO eingeräumte Möglichkeit, die Revision durch nicht begründeten Beschluss zu verwerfen, nicht zu beanstanden ist.
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