Rechtsprechung
BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangelnde Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision durch nicht begründeten Beschluss gem § 349 Abs 2 StPO
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision ohne mündliche Verhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2002 - 618 KLs 3/01
- BGH, 11.03.2003 - 5 StR 512/02
- BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
Der Einwand des Beschwerdeführers, der Bundesgerichtshof habe gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, gegen Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG verstoßen, weil er gemäß § 349 Abs. 2 StPO ohne mündliche Verhandlung über die Revision entschieden und den Verwerfungsbeschluss nicht näher begründet habe, verkennt, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung von Verfassungs wegen nicht geboten ist (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; stRspr). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
Der Einwand des Beschwerdeführers, der Bundesgerichtshof habe gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, gegen Art. 103 Abs. 1 und 19 Abs. 4 GG verstoßen, weil er gemäß § 349 Abs. 2 StPO ohne mündliche Verhandlung über die Revision entschieden und den Verwerfungsbeschluss nicht näher begründet habe, verkennt, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung von Verfassungs wegen nicht geboten ist (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; stRspr). - BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
Auszug aus BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 1982 (2 BvR 1506/81, NJW 1982, S. 925) entschieden, dass die dem Rechtsmittelgericht in § 349 Abs. 2 StPO eingeräumte Möglichkeit, die Revision durch nicht begründeten Beschluss zu verwerfen, nicht zu beanstanden ist.